Einen Augenblick Geduld.

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Unser PreZero-Bag

Wir nehmen Ihnen eine Tonnenlast ab

Verfügbare Gebiete

Unser PreZero-Bag

Sie wollen Ihre Gartenabfälle entsorgen oder Ihr Gäste-WC renovieren?
Sie haben nicht genügend Platz oder wollen keine Miete für einen großen Container bezahlen?
Wir haben eine flexible Lösung, womit Sie wieder Platz in Ihrem Heim schaffen können:

Der PreZero-Bag!

Vorteile unseres PreZero-Bags:

  • belastbar bis 1,1 Tonnen
  • reißfest und flexibel
  • für Abfälle im Haus und Garten

So einfach geht es:

  • Bag kaufen
  • Bag befüllen
  • PreZero anrufen
  • Bag wird abgeholt

Ihr PreZero-Bag ist in folgenden Gebieten verfügbar:

  • Hannover
  • Garbsen
  • Hemmingen
  • Isernhagen
  • Laatzen
  • Langenhagen
  • Burgdorf
  • Lehrte
  • Pattensen
  • Ronnenberg
  • Seelze
  • Sehnde
  • Sarstedt
  • Salzgitter
  • Burgwedel
  • Celle
  • Braunschweig
  • Wolfenbüttel
  • Lengede
  • Vechelde
  • Peine

Verfügbarkeit für Ihr PLZ-Gebiet prüfen:


Unsere eigenen Verkaufsstandorte:
PreZero Celle, Schildenstr. 18
PreZero Hannover, Kreisstr. 30
PreZero Lengede, Maria-Agnesi-Str. 1.

Weitere Verkaufsstandorte:
Bauhaus - Erich-Panitz-Str.-1 – 30880 Laatzen
Bauhaus - Otto-Brenner-Str.-9 - 30159 Hannover
Bauhaus - Schulenburger-Landstr. – 125 – 30165 Hannover
NRH Norddeutsche Rohstoffhandelsgesellschaft mbH - Fössestr. 114 - 30453 Hannover
BEWE Entsorgung, Beratung und Logistik GmbH - Woltorfer Str. 114 - 31224 Peine
Hagebaumarkt Burgdorf GmbH - Lise-Meitner-Str. 2 - 31303 Burgdorf

Das gehört in den PreZero-Bag:

  • Altholz A1-A3
  • Bauschutt, Baumischabfall
  • Betonbruch
  • Flachglas und Fliesen
  • Gartenabfälle
  • Keramik und Kies
  • Sand und Steine
  • Tapeten und Ziegel

Das gehört nicht in den PreZero-Bag:

  • Altholz A4
  • Asbest
  • Dämmmaterial
  • Asche und Schlacke
  • Farben, Lacke & Öle
  • sonstige gefährliche Abfälle

Beim Aufstellen bitte beachten:

Die Zufahrt zur Abholung des PreZero-Bags muss mindestens 3,50 Meter breit und 7,00 Meter hoch sein. Der PreZero-Bag sollte höchstens 4,00 Meter von der Aufladestelle entfernt sein. Die Maße des PreZero-Bags betragen: B 90 cm / H 110 cm / T 90 cm. Bitte beachten Sie, dass das Aufstellen auf öffentlichem Grund einer behördlichen Genehmigung bedarf, die Sie beantragen müssen. Der PZ-Bag ist mit der angenähten Verschlusslasche zu verschließen. Die vier Hebeschlaufen müssen oben und frei zugänglich sein.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Entsorgung des PreZero Bag:

Die Leistung des PreZero-Bags beinhaltet die Abholung des PreZero-Bags sowie den Transport zu einer zugelassenen Entsorgungsanlage. Die Leistung umfasst ferner die umweltgerechte Entsorgung der Abfälle nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Das Eigentum am Müllgefäß verbleibt bei PreZero, es erfolgt nur eine Überlassung zum Gebrauch. Der Auftraggeber haftet für die sachgerechte und vereinbarungsgemäße Befüllung des Müllgefäßes. Bei einer Abweichung – gleich welchen Grundes – haben PreZero oder seine Erfüllungsgehilfen jeweils das Recht der Nichtabnahme bzw. der Rückgabe an den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Beladevorgaben von PreZero zu beachten, insbesondere die Gewichtsangaben. Das maximale Füllgewicht beträgt 1.100 kg. Sollten die Vorschriften zur Beladung nicht eingehalten worden sein und hieraus ein Schaden entstanden sein, so ist der Auftraggeber gegenüber PreZero zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Andere als die bezeichneten Stoffe dürfen nicht in den Behälter verfüllt werden. Von der Abfuhr und Verwertung ausgeschlossen sind alle überlassungspflichtigen Abfälle sowie alle gesundheitsgefährdenden Abfallstoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie aller anderen anzuwendenden Gesetze, Verordnungen etc. Insbesondere ausgeschlossen sind: explosive, zerplatzende und feuergefährliche Stoffe, Tierleichen, Stoffe, die infolge ihres hohen Säuregehaltes oder aus einem anderen Grund Müllgefäße, Container oder Fahrzeuge angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen können, Asche oder Schlacke in glühendem Zustand, Abfallstoffe, die lt. Satzung der zuständigen Körperschaft von der Verwertung ausgenommen sind, Schnee und Eis. Dem Auftraggeber obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für die Behälter bereitzustellen, er hat insbesondere auch für die Bodenbeschaffenheit des Aufstellplatzes und für die Zugänglichkeit des Abtransportes durch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t Sorge zu tragen. Bedarf die Aufstellung des PreZero-Bags einer Sondernutzungserlaubnis (etwa bei Aufstellung im öffentlichen Straßenraum), so beschafft diese der Auftraggeber, der auch für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht (z.B. Beleuchtung während der Dunkelheit) verantwortlich ist. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden und stellt PreZero von allen Ansprüchen frei, einschließlich der Inanspruchnahme aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen dadurch entstehen, dass die angedienten Stoffe nicht ordnungsgemäß in die Transportbehälter eingebracht oder sonst nicht sachgerecht zum Transport bereitgestellt oder eingeliefert wurden, soweit dies auf Umstände zurück zu führen ist, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Die Haftung von PreZero für Schadensersatz und für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Pflichten betroffen sind, die den Zweck des Entsorgungsvertrages gefährden. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Diese Haftungsregelungen gelten auch für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PreZero.