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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Auftragsanlage und Erzeugung von Bestellungen über den die E-Commerce-Plattform www.container.online der PreZero Deutschland KG

1. Allgemeine Bedingungen, Geltungsbereich, Hierarchie

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die PreZero Deutschland KG sowie sämtliche Gesellschaften, an denen die PreZero Deutschland KG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich am Kapital beteiligt ist.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für alle von PreZero angebotenen Leistungen, insbesondere die Sammlung, den Transport und Entsorgung von Abfall und Wertstoffen vom Kunden zur Entsorgungsanlage sowie die Behältergestellung, die über den Onlineshop unter www.container.online bestellt wurden. Von den AGB abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt PreZero nicht an, es sei denn, PreZero hat diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die vorbehaltlose Leistungserbringung von PreZero oder die Entgegennahme von Zahlungen durch PreZero bedeuten kein Anerkenntnis abweichender oder ergänzender allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn PreZero diesen nicht explizit widerspricht.

1.3 Soweit andere vertragliche Bestimmungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in Verträgen, diesen AGB widersprechen, gehen die anderen vertraglichen Bestimmungen vor. Im Übrigen gelten die verschiedenen Bestimmungen nebeneinander.

1.4 Der Vertrag kommt auf Basis dieser AGB gemäß den Regelungen in Ziffer 4zustande. Er gilt spätestens dann auf Basis dieser AGB als geschlossen, wenn PreZero mit der Leistungserbringung begonnen hat.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Entsorger(im Folgenden: „PreZero") im Sinne dieser AGB ist ihr Verwender.

2.2 Kundeim Sinne dieser AGB ist der jeweilige Vertragspartner.

2.3 Der Begriff des Abfallsim Sinne dieser AGB entspricht dem gesetzlich definierten Abfallbegriff (§ 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - in der jeweils gültigen Fassung) und umfasst auch Wertstoffe.

2.4 Entsorgungist jede Art der Wiederverwendung, Recycling, Verwertung oder Beseitigung im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

2.5 Verwertungist jedes Verfahren im Sinne der geltenden gesetzlichen europäischen und nationalen Bestimmungen, als dessen Hauptergebnis die Abfälle einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie andere Materialien ersetzen, die ansonsten zur Erfüllung einer bestimmte Funktion verwendet worden wären, oder die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen.

2.6 Beseitigungist jedes Verfahren, das keine Verwertung ist, auch wenn das Verfahren zur Nebenfolge hat, dass Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden.

2.7 Sammlungist das Einsammeln von Abfällen, einschließlich deren vorläufiger Sortierung und vorläufiger Lagerung zum Zweck der Beförderung zu einer Abfallbehandlungsanlage.

2.8 Das Befördernvon Abfällen ist jeder gewerbsmäßige Transport von Abfällen.

2.9 Behältersind solche Einrichtungen und Behältnisse, die der Abfallsammlung zum Abtransport und/oder der Aufnahme von Abfall und dem Transport vom Kunden zur Entsorgungsanlage durch PreZero dienen.


3. Registrierung als Kunde

3.1 Für die Bestellung von Leistungen über den Onlineshop www.container.online ist grundsätzlich keine Registrierung notwendig. PreZero bietet seinen Kunden jedoch die Möglichkeit an, ein Benutzerkonto anzulegen. Dies hat den Vorteil, dass der Kunde bei jeder weiteren Bestellung seine Daten nicht erneut angeben muss. Die Daten werden in der Kundendatenbank von PreZero gespeichert und automatisch in jede weitere über den Onlineshop getätigte Bestellung des Kunden eingefügt, die mit dem selben Benutzeraccount (Mailadresse) generiert wird.

3.2 Zur Registrierung bzw. Anlage eines Benutzerkontos muss der Kunde das unter www.container.online zur Verfügung gestellte Registrierungsformular ausfüllen. Der Kunde versichert, dass die hier von ihm getätigten Angaben wahr und vollständig sind. Soweit sich persönliche Daten ändern, obliegt es dem Kunden, die veränderten Daten in seinem Benutzerkonto zu aktualisieren.

3.3 Die Registrierung wird wirksam, sobald der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB erklärt hat.

3.4Nach Abschluss der Registrierung werden die Daten in der Kundendatenbank von PreZero gespeichert. Unter Beachtung der aktuellen Datenschutzbestimmungen nutzt PreZero die gespeicherten Daten zur Auftragsabwicklung und Rechnungsstellung. Genaueres zu den Datenschutzbestimmungen findet der Kunde in der Datenschutzerklärung, die unter www.container.online/Datenschutz einsehbar ist.

3.5 Der Kunde erhält nach Abschluss der Registrierung eine Bestätigung per E-Mail über die Einrichtung des Benutzerkontos. Als Benutzername dient die E-Mail Adresse des Kunden. Im Verlauf des Registrierungsvorgangs muss der Kunde ein von ihm gewähltes Passwort angeben, welches jederzeit vom Kunden veränderbar ist.

3.6 Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort geheim zu halten und vor Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Bei einem Missbrauch der Zugangsdaten ist der Kunde verantwortlich.

3.7 Die Registrierung als Kunde bzw. die Anlage eines Benutzerkontos ist - abgesehen von der Erklärung der Akzeptanz dieser AGB - mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Es besteht zum Zeitpunkt der Registrierung keine Verpflichtung zur Abgabe oder Annahme eines verbindlichen Angebotes.

3.8 PreZero behält sich das Recht vor, eine Registrierung jederzeit zu sperren und die entsprechenden Verträge mit den Kunden fristlos zu kündigen, wenn ein Verdacht auf Missbrauch ihrer Leistungen besteht. Gleiches gilt bei dem Verdacht der Angabe von falschen Daten. Der Kunde hat PreZero alle Schäden zu ersetzen, die er durch die Verletzung der Pflichten aus diesen AGB verursacht hat.

4. Vertragsschluss

4.1 Mit Absenden der Bestellung (durch Klicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen") gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss an PreZero ab. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail (nicht Auftragseingangsbestätigung bzw. Bestellbestätigung) nimmt PreZero dieses Angebot an. Der Vertragstext wird von PreZero nicht gespeichert.

4.2 Abgesehen von dem gesetzlichen Widerrufsrecht - Ziffer 18dieser AGB - ist der zwischen dem Kunden und PreZero geschlossene Vertrag unwiderruflich.

4.3 PreZero behält sich das Recht vor, auch eine abweichende Behältergröße bzw. -art zu stellen, falls die bestellte nicht verfügbar sein sollte und die vertraglich vereinbarten Leistungen durch Subunternehmer zu erfüllen. Die Vertragserfüllung durch einen Subunternehmer wird unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben ausgeführt.


5. Preise - Entgelte - Preisanpassung - Rechnungsstellung

5.1 Die vereinbarten Entgelte sind in der Regel Nettopreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart wird. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, umfassen die Preise Leistungen von PreZero einschließlich der Containeraufstellung und -abholung, die Abfallverwertung sowie ein Mietzins für Behälter für die Dauer von 8 Tagen, nicht aber etwaige sonstige Auslagen, wie Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Kosten für Leistungen Dritter. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 7 Tagen, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ab dem 9. Tag Standzeit berechnen wir zusätzlich eine Behältermiete. Falls ausdrücklich gewünscht, kann der Behälter auch früher als ursprünglich vereinbart abgeholt werden. Die Behältermiete wird in einem solchen Fall ausdrücklich nicht zurück erstattet.

5.2 Enthält ein Angebot oder eine vertragliche Abrede für mehrere Leistungen und Komponenten ver- schiedene Einzelpreise und Entgelte, so sind diese Einzelpreise und Entgelte lediglich dann gültig, wenn der Kunde sämtliche angebotenen oder vereinbarten Leistungen bestellt oder in Anspruch nimmt.

5.3 Sämtliche Preise sind bis Vertragsschluss freibleibend. Im Vertrag genannte Entsorgungspreise sind die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Konditionen. Soweit keine Preise vereinbart worden sind, gelten die am Leistungstag allgemein gültigen Preise, Gebühren, Kosten und Abgaben als vereinbart.

5.4 Der Kunde hat Wartezeiten, vergebliche An- und Abfahrten sowie den damit verbundenen Mehraufwand in Bezug auf Personal und Verbrauch zu bezahlen, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.

5.5 Entspricht die Größe, Art und Menge des übergebenen Containers einer anderen Form / die Menge der übergebenen Abfälle einer anderen Abfallfraktion und/oder -menge als vom Kunden bestellt und ergibt sich hierdurch für den Kunden ein preislicher Nachteil, wird PreZero den Differenzbetrag an den Kunden rückvergüten.

5.6 Entspricht die Fraktion/die Menge der übergebenen Abfälle nicht der vom Kunden bestellten Abfallfraktion und/oder -menge ist PreZero berechtigt, die Preise für die entsprechende Abfallfraktion und -menge gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der hierdurch entstandene Schaden geht zu Lasten des Kunden.

5.7 Sofern eine turnusmäßige Entsorgung vereinbart wird, geschieht dies an einem durch PreZero be- stimmten Abholtag. Wünscht der Kunde eine Abholung an einem anderen Abholtag, wird PreZero versuchen, diesem Wunsch nachzukommen. Eine Verpflichtung zur Erfüllung des Kundenwunsches besteht nicht. PreZero behält sich vor, hiermit verbundene etwaige Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

5.8 Mündliche Auskünfte von PreZero sind stets unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.

5.9 Sofern sich zwischen Vertragsschluss und vertraglich vorgesehenem Leistungstermin die der Kalkulation von PreZero zugrundeliegenden Preise und Kosten, insbesondere für Erfassung, Miete der Behälter, Personal, Material, Rohstoffe, Transport oder Energie, Verwertungs- und Beseitigungsaufwendungen, z.B. infolge von Änderungen der Rechtsprechung, anwendbarer Gesetze oder kommunaler Gebühren unerwartet ändern, wird PreZero zur Beibehaltung des kalkulierten Gewinns eine Anpassung des Preises vornehmen. PreZero hat dem Kunden die Änderung des Preises und die veränderten Kosten nachvollziehbar zu begründen. Der Kunde kann dem Inhalt der Ankündigung der Preisanpassung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich widersprechen. Andernfalls gilt der angepasste Preis.

5.10 Können sich PreZero und der Kunde nach Widerspruch nicht einigen, steht PreZero und dem Kunden jeweils ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht hinsichtlich der Leistungen zu, die von


der Preisanpassung betroffen sind (Teilkündigung). Beide Parteien werden das Enddatum, zu dem die Leistungen beendet und ggf. Behälter abgezogen werden sollen, einvernehmlich festlegen.

6. Rechnungsversand - Zahlungsbedingungen - Verzug - Aufrechnung - Zurückbehaltung

6.1 PreZero versendet seine Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form. Mit Beauftragung stimmt der Kunde dem Erhalt der Rechnungen per E-Mail im PDF-Format zu.

6.2 Die Rechnungen von PreZero sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, aus einem ggf. auf der Rechnung abgedruckten Zahlungsziel ergibt sich ein anderes Fälligkeitsdatum. Auch in letzterem Fall ist die Rechnung ohne jeden Abzug zahlbar.

6.3 Im Falle des Verzugs berechnet PreZero die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus ist PreZero gemäß § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB berechtigt, für eine fällige Entgeltforderung bei Verzug des Kunden, der kein Verbraucher ist, eine Pauschale in Höhe von 40 Euro geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt PreZero vorbehalten. Wenn der Kunde Kaufmann ist und es sich für Kunde und PreZero um ein Handelsgeschäft handelt, ist PreZero zudem berechtigt, einen Zinssatz von 5 % p.a. auf fällige Beträge ab Fälligkeit bis zum Verzugseintritt zu berechnen.

6.4 Diese Zahlungsbedingungen gelten unbeschadet etwaiger Reklamationen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entsprechend entscheidungsreif, unbestritten oder von PreZero anerkannt sind. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist gleichfalls möglich, sofern die Forderung/Gegenrecht des Kunden und die Forderung von PreZero rechtlich auf einem Gegenseitigkeitsverhältnis beruhen.

6.5 Sofern der Kunde mit Kreditkarte zahlt, ist PreZero berechtigt, die Höhe der Belastung über den Kreditkartenanbieter zu autorisieren und abzubuchen.

6.6 Der Kunde kann wahlweise per Rechnung, PayPal oder Kreditkarte (ausschließlich Visa oder Mastercard) zahlen.

6.7 Selbst wenn nicht ausdrücklich Vorkasse vereinbart ist, ist PreZero berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine angemessene Sicherheitsleistung vorzunehmen, wenn Umstände bekannt werden, die zu einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden führen.

7. Konzernverrechnung und Abtretungsverbot

7.1 Bei Forderungen des Kunden gegen eine zu PreZero gehörende Gesellschaft ist PreZero berechtigt, sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufzurechnen, die dieser gegen den Kunden oder mit dem Kunden verbundene Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zustehen. Die zu PreZero gehörenden Gesellschaften sind insofern Gesamtgläubiger, die Konzerngesellschaften des Kunden Gesamtschuldner dieser Forderungen.

7.2 Dies gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von einer anderen Seite Zahlungen in Wechseln oder anderen Leistungen erfüllungshalber vereinbart worden ist. Ggf. beziehen sich diese Vereinbarungen nur auf den Saldo. Sind die Forderungen verschieden fällig, wird mit Wertstellung gerechnet.

7.3 PreZero Gesellschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich auf ihren Briefbögen oder Rechnungsbögen als »ein PreZero Unternehmen« bezeichnen. Eine vollständige Liste der PreZero Gesellschaften wird dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

7.4 Sicherheiten des Kunden, die zugunsten PreZero bzw. einer der zu PreZero gehörenden Gesellschaft bestehen, haften jeweils für die Forderungen aller PreZero Gesellschaften.


7.5 Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen gegen PreZero nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung berechtigt.

8. Verantwortlichkeiten - Transport - Beschaffenheit und Eignung der Behälter

8.1 Der Kunde hat Gewicht, Menge, Beschaffenheit, Zusammensetzung und Einstufung des Abfalls richtig und vollständig anzugeben. Dies gilt insbesondere im Anwendungsbereich der Gewerbeabfallverordnung (GewAbV). Alle Angaben müssen im Auftrag und allen weiteren Dokumenten übereinstimmen.

8.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und deren Übereinstimmung mit dem Inhalt der Behälter. Entstehen PreZero wegen fehlerhafter Angaben Schäden oder wird PreZero durch Dritte wegen solcher Schäden in Anspruch genommen, so hat der Kunde vollen Ersatz zu leisten und PreZero auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Sollten die Abfälle oder sonstige Materialien eine andere Zusammensetzung haben als vereinbart, behält sich PreZero vor, dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.

8.3 Die Einstufung des Abfalls durch PreZero als Abfall zur Verwertung oder ggf. zur Beseitigung ist für die Abrechnung maßgebend. Dies gilt nicht, wenn die getroffene Einstufung offenkundig unrichtig war.

8.4 Für die ordnungsgemäße Beladung der Behälter und die Einhaltung sämtlicher abfall- sowie transport-rechtlicher Kennzeichnungs- und sonstiger Pflichten, insbesondere nach Bestimmungen der Gefahrgut-verordnung Straße (GGVSEB), die den Absender, den Verlader und/oder Befüller betreffen, ist allein der Kunde verantwortlich. Eine Übernahme solcher Verantwortlichkeiten durch PreZero setzt eine vorherige schriftliche Vereinbarung hierüber voraus.

8.5 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Behälter zu dem vereinbarten Termin an solchen Standorten und in solcher Weise bereitgestellt werden, dass eine problem- und gefahrlose Entleerung bzw. Tausch der Behälter möglich ist. Dies beinhaltet auch die allgemeine Erreichbarkeit des jeweiligen Standortes zu den vereinbarten Abholzeiten sowie ausreichend Platz für den Entleerungsvorgang. Ist dies nicht gewährleistet und schafft der Kunde nicht unmittelbar Abhilfe, entfällt die Leistungspflicht von PreZero für den betreffenden Leistungstermin. Ggf. entstehender zusätzlicher Aufwand für Wartezeiten oder vergebliche An- und Abfahrt sowie den damit verbundenen Mehraufwand in Bezug auf Personal und Verbrauch hat der Kunde zu bezahlen, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten (siehe auch Ziffer 5.4).

8.6 Soweit PreZero mit dem Kunden keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen hat, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Befüllung der Behälter ausschließlich mit Abfällen erfolgt, die nach der jeweils gültigen Abfall(beseitigungs)satzung, den Anlieferungskriterien der entsprechenden Gebietskörperschaft oder des annehmenden Anlagenbetreibers zugelassen sind. Mit Vermischung von Abfällen verschiedener Kunden in Sammeltransporten von PreZero enden die Verpflichtungen des Kunden bzgl. der Verpackungen und Behälter. Die Verantwortlichkeiten betreffend die Zusammensetzung und Kennzeichnung der Abfälle treffen weiterhin ausschließlich den Kunden.

8.7 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass in die Behälter keine Fremd- oder Störstoffe eingeworfen wer- den. Sollten solche Stoffe in den Behältern aufgefunden werden, wird PreZero den Kunden hierüber in- formieren. Die Entsorgung der Stoffe ist anzustreben. Die hierbei entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Kunde.

8.8 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Entsorgung an PreZero übergebenen Abfälle gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 KrWG und insbesondere der Abfallsatzung seiner Gemeinde bzw. des Landkreises seiner Gemeinde nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen.

8.9 PreZero ist berechtigt, Dritte mit der Leistungserbringung zu beauftragen.


8.10 PreZero ist zur Zwischenlagerung der Abfälle berechtigt.

9. Von PreZero zur Verfügung gestellte Behälter

9.1 Soweit PreZero dem Kunden Behälter zur Verfügung stellt („Mietbehälter"), werden diese dem Kunden vermietet. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB), soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

9.2 Der Kunde wird PreZero Flächen zuweisen, die ein gefahrloses Abstellen und Aufnehmen der Behälter ermöglichen und auf denen PreZero diese auf Gefahr des Kunden abstellt. Für Beschädigungen und Verschmutzungen des Abstellplatzes oder nicht ausreichende Bodenbeschaffenheit übernimmt PreZero keine Gewähr.

9.3 Der Kunde hat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten alle ggfs. erforderliche Genehmigungen für die Aufstellung der Behälter einzuholen. Zudem trifft ihn für auf öffentlichen Flächen abgestellte Transportbehälter die alleinige Verkehrssicherungspflicht - insbesondere zur Nachtzeit auch die Beleuchtungspflicht.

9.4 Der Kunde verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der Mietbehälter. Für Beschädigungen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, für starke Verunreinigung sowie bei Entwendung haftet der Kunde, es sei denn, die Beschädigung oder das Abhandenkommen beruht auf einem Verschulden von PreZero.

9.5 Schäden an Mietbehältern hat der Kunde PreZero unverzüglich anzuzeigen.

9.6 Die Mietbehälter dürfen nur von PreZero eingesammelt, versetzt, transportiert oder geleert werden. Andernfalls schuldet der Kunde neben den vertraglichen Ansprüchen auch Schadensersatz nach dem Gesetz.

9.7 Ansprüche nach § 536a BGB sind ausgeschlossen, soweit PreZero verschuldensunabhängig haften soll. Im Übrigen richtet sich die Schadensersatzhaftung von PreZero nach Ziffer 13.

10. Besondere Pflichten des Kunden bei Beauftragung der PreZero Aktenvernichtung GmbH (PAG)

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich Akten- oder Datenträgermaterial zur Vernichtung / Archivierung in den Behältern zur Verfügung zu stellen.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, das zu vernichtende Material entweder von anderen Beständen zu trennen oder deutlich zu kennzeichnen, sodass eine Verwechslung mit nicht zur Vernichtung vorgesehenem Material ausgeschlossen ist. Bei der Abholung des Materials beim Kunden ist der Mitarbeiter von PAG vor Beladung des LKW darüber aufzuklären, welches Material vernichtet werden darf und welches nicht. Über die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die PAG bei der Vernichtung des Materials trifft, kann sich der Kunde jederzeit vor Ort überzeugen.

10.3 Der Kunde ist verpflichtet, das zu vernichtende Material - mit Ausnahme der Metallmechanik der Aktenordner - von sämtlichen Metallgegenständen oder ähnlichen Gegenständen zu befreien.

10.4 Der Kunde ist bei Anmietung von Sicherheitsbehältern dazu verpflichtet, diese ausschließlich durch PAG entleeren zu lassen. Die Sicherheitsbehälter sind Eigentum von PAG und stets pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigung oder Fremdbeklebung des Sicherheitsbehälters durch den Kunden sind die Kosten der Aufkleberentfernung oder Reparatur durch den Kunden zu tragen.

10.5 Der Kunde ist verpflichtet, PAG über geänderte Öffnungszeiten oder Betriebsferien zu informieren. Erfolgt keine Information, ist PAG berechtigt, etwaige Leerfahren dem Kunden in Rechnung zu stellen.


10.6 Der Kunde sichert PreZero zu, dass die Vernichtung des Materials zulässig und das Material frei von Rechten Dritter ist.

10.7 Sollte ein Dritter aufgrund der Vernichtung des Materials gegen PAG Ansprüche erheben, so stellt der Kunde PAG hiervon in vollem Umfang frei.

11. Lieferzeiten - Höhere Gewalt

11.1 Zeitangaben (bspw. Uhrzeiten) für Leistungen von PreZero sind stets als annähernd zu betrachten, soweit nicht im Einzelfall ein bestimmter Liefertermin schriftlich zugesagt wurde.

11.2 Betriebsstörungen infolge von Ereignissen höherer Gewalt, wie z. B. Krieg, Brand, Pandemie, Ener- giemangel, Maschinenbruch, Arbeitskampf (Streik und Aussperrung), behördliche Anordnungen oder Transportschwierigkeiten berechtigen PreZero, die Leistungstermine bis zur Beendigung der höheren Gewalt aufzuschieben, ohne dass PreZero hierdurch in Verzug gerät. Ist die Behinderung aufgrund höherer Gewalt nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Parteien zum Rücktritt und bei Dauerschuld-verhältnissen zur Kündigung bezüglich der von der Behinderung betroffenen Leistungen berechtigt.

11.3 Betriebsstörungen berechtigen PreZero auch, ihre Leistungsverpflichtung durch (Teil-) Kündigung des Vertrages ganz oder teilweise aufzuheben. In diesem Falle hat der Kunde den von PreZero bereits in Empfang genommenen Abfall zurückzunehmen.

12. Keine Eigentumsverschaffung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erwirbt PreZero zu keinem Zeitpunkt Eigentum an den von ihr beförderten und/oder in ihren Behältern befindlichen Abfällen. Das Eigentum geht ggf. mit Annahme durch die Entsorgungsanlage unmittelbar auf den Betreiber der Anlage über.

13. Haftung

13.1 Es ist alleinige Sache des Kunden, durch geeignete Maßnahmen in seinem Einflussbereich die ordnungsgemäße Abwicklung der von PreZero durchzuführenden Leistungen zu gewährleisten. Für Schäden, die durch unbefugtes Bestellen, Unterschreiben oder anderes unautorisiertes Handeln von Personen im Einflussbereich des Kunden entstehen, haftet der Kunde.

13.2 Auf Schadensersatz haftet PreZero - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

13.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PreZero dagegen nur:

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie

(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen); in diesem Fall ist die Haftung von PreZero auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

13.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gemäß des vorstehenden 13.3 gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden PreZero nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

13.5 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gemäß 13.3 gilt dagegen nicht, soweit PreZero oder die Personen, deren Verschulden PreZero nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat, einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben.


13.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß der 13.3 und 13.4 gelten ebenfalls nicht, soweit eine Haftung kraft Gesetzes nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz).

13.7 Eine weitergehende Haftung als vorstehend durch PreZero oder der Personen, deren Verschulden PreZero nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat, auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

13.8 Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand - Anwendbares Recht - Online Streitbeilegung

14.1 Für alle sich aus Vertragsschlüssen zwischen PreZero und dem Kunden ergebenden Verpflichtun- gen gilt der Geschäftssitz von PreZero als Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

14.3 Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

15. Laufzeit und Kündigung

15.1 Sofern es sich bei der gegenständlichen Leistung nicht um eine einmalige oder zeitlich begrenzte Beauftragung durch den Kunden handelt, schließen beide Parteien einen Entsorgungsvertrag für einen Zeitraum von 24 Monaten, der mit der erstmaligen vertraglichen Leistungserbringung beginnt. Dieser Vertrag verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit und kann von einer Partei mit einer Frist von 1 Monat zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.

15.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. PreZero ist u.a. zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, sofern der Kunde einer fälligen Entgeltentrichtung auch nach zweifacher Mahnung nicht vollständig in angemessener Zeit nachkommt, der vorgesehene Entsorgungsweg dauerhaft nicht mehr möglich sein sollte, der Abfall des Kunden wiederholt nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht, eine gefahrlose Abholung bzw. Transport wiederholt nicht möglich war, so dass PreZero von der Leistungspflicht befreit war oder der Kunde wiederholt gegen wesentliche Pflichten verstoßen hat.

15.3 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

16. Teilunwirksamkeit und Schriftformerfordernis

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder enthalten diese AGB eine Lücke, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Bestimmung auszufüllen, wie es dem von den Parteien bei Vertragsabschluss verfolgten wirtschaftlichen Zweck so nahe als möglich kommt, ohne unwirksam zu sein. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

16.2 Nebenabreden und Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB müssen als solche bezeichnet werden und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die jeweils andere Partei. Von dieser Vereinbarung kann ebenfalls nur schriftlich abgewichen werden.


17. Compliance und Datenschutz

Beide Seiten handeln in ihrem eigenen Geschäftsbereich gemäß sämtlicher, einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen. Weitere Informationen zum Compliance bei PreZero: https://prezero.de/compliance .

Die allgemeinen Hinweise zur Datenverarbeitung sind zu beachten, einsehbar unter: https://prezero- international.com/datenschutzhinweise.

18. Widerruf

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Diese Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um geltendes Widerrufsrecht auszuüben, erfolgt unter Angabe persönlicher Angaben (xxx, xxx xxx, Tel: xxxx, Fax: xxxx, Mail: xxx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter https://container.online/Widerrufsrecht hinterlegte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, z.B. weil die Leistung bereits innerhalb von vierzehn Tagen nach der Bestellung erfolgen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Stand: September 2023 / V2