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Container für Aktenvernichtung

Das darf in den Behälter
  • Loses Papiermaterial
  • Karteikarten, Hängeregister
  • Dokumentenmappen
  • Aktenordner
  • Zeitungen/Zeitschriften
  • Werbematerial, Flyer, Visitenkarten, Prospekte
  • Ein Ausheften ist nicht notwendig, Heftzwecken, Folien, Ordnerbügel dürfen mit in den Behälter
Das darf nicht in den Behälter
  • Kartonage
  • Nasses, verschimmeltes Material
  • Metalle, Plastik, Schrott

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Akten vernichten lassen – sicher und günstig

Generell sollten alle Dokumente, die sensible Informationen enthalten, nicht im normalen Papierkorb entsorgt werden. Stattdessen sind diese gemäß gesetzlicher Vorgaben datenschutzkonform zu vernichten. Wir bieten Ihnen die Aktenentsorgung nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gemäß DIN 66399 an.

Alle Daten, die sensible oder auch besonders sensible und vertrauliche Inhalte enthalten (z.B. Personaldaten, Kontodaten oder Buchhaltungsdaten), sind entsprechend der DIN 66399 nach Sicherheitsstufe P4 zu vernichten. Wir bieten Ihnen diesen Schutz im Standard und zu Pauschalpreisen.

Dazu zerkleinern wir Ihre Akten zunächst in einer unserer Shredderanlagen, die sich in eigens dafür konzipierten Sicherheitshallen befinden. Nach dem Zerkleinern wird das Material verwirbelt und verpresst. Durch dieses Vorgehen bei der Vernichtung des Papiers können wir den geforderten Sicherheitsschutz der P4 gewährleisten.

*Die Sicherheitsstufe P4 gemäß DIN 66399 ist geeignet für alle besonders sensiblen und vertraulichen Unterlagen/personenbezogenen Daten. Erzielt wird die P4 über eine Materialteilchenfläche ≤ 320 mm² zzgl. Verwirbelung und Verpressung. Sollte eine höhere Sicherheitsstufe notwendig sein, so nutzen Sie bitte die Anfragefunktion über unser Kontaktformular.

Aktenvernichtung: Das sind die gesetzlichen Vorschriften

Von der gesetzlichen Pflicht zur fachgerechten Vernichtung sind insbesondere Daten mit Personenbezug betroffen. Das sind Daten, die Rückschlüsse auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person zulassen. Dazu zählen Kunden- und Lieferantendaten ebenso wie Personaldaten. Sämtliche Anschriften, Bankverbindungen, Versicherungsnummern und weitere sind damit per Gesetzgebung unter einen besonderen Schutz gestellt.

Der Schutz bleibt auch für ausrangierte, nicht mehr gebrauchte Unterlagen oder Fehldrucke bestehen, diese dürfen nicht einfach im Papierkorb entsorgt werden. Um den Prozess der Datenvernichtung sicher und datenschutzkonform zu gestalten, ist ein Konzept für den richtigen Umgang mit Altdokumenten unerlässlich. Die PreZero Aktenvernichtung GmbH orientiert sich dabei maßgeblich an der DIN 66399.

Die DIN-Norm 66399, welche die DIN 32757 abgelöst hat, gibt unterschiedliche Sicherheitsstufen vor, die sich nach der Sensibilität der zu vernichtenden Daten richten.

Die Vernichtung kann im Wesentlichen nach einer der folgenden fünf Sicherheitsstufen erfolgen:

  • Stufe 1: Allgemeine Daten
  • Stufe 2: Interne Daten
  • Stufe 3: Sensible und vertrauliche Daten
  • Stufe 4: Besonders sensible und vertrauliche Daten
  • Stufe 5: Geheim zu haltende Daten

Neben den Sicherheitsstufen gibt es auch eine Eingruppierung der Prozesssicherheit in Schutzklassen. Je nach angefragter Postleitzahl lagern wir die abgeholten Sicherheitsbehälter in speziellen und gesicherten Sammelstandorten unter oder aber fahren diese taggleich in unsere Vernichtungsanlagen und führen das Material direkt der Vernichtung zu.

Ergänzend zum Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt es Empfehlungen durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer. Handelt es sich um personenbezogene Daten, müssen diese nach Sicherheitsstufe P3 vernichtet werden. Bei besonders vertraulichen und sensiblen Daten ist die Sicherheitsstufe P4 vorgesehen.

Über unseren Onlineshop bieten wir Ihnen die Dokumentenvernichtung nach Sicherheitsstufe P4 (Materialteilchenfläche der P3 (≤ 320mm²) zzgl. Verwirbelung und Verpressung) an. Diese Sicherheitsstufe ist in der Regel vollends ausreichend. Wünschen Sie dennoch eine höhere Sicherheitsstufe oder eine individuelle Lösung für die Papierentsorgung, kontaktieren Sie uns unter der Nummer 0511 / 9590 250. Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter!

Alle Informationen zur DIN 66399 finden Sie auch zusammengefasst in unserer Informationsbroschüre:

DIN66399_Zusammenfassung.pdf

Ein weiterer gesetzlicher Faktor sind die Aufbewahrungsfristen von Dokumenten. Diese werden im Handelsgesetzbuch (§ 257 HGB, Abgabeordnung § 147 AO) geregelt. Wir haben für Sie eine Tabelle zusammengestellt, in der Sie übersichtlich erkennen können, welche Dokumente wie lange aufbewahrt werden müssen und danach der Vernichtung zugeführt werden können.

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen 2018.pdf

Aktenbehälter zur Aktenentsorgung mieten

Bestellen Sie unsere Sicherheitsbehälter zur Dokumentenentsorgung ganz einfach online. Wählen Sie dafür zunächst die gewünschte Größe aus. Falls Sie sich bei der Größe nicht sicher sind, empfehlen wir, den größeren Behälter zu wählen. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Ihre Akten in dem Behälter unterbekommen.

Im nächsten Schritt legen Sie die gewünschte Behälteranzahl fest und bestimmen einen passenden Liefertermin für die Aktenentsorgung. An dieser Stelle können Sie auch das spätere Abholdatum angeben. Wir bieten Ihnen zudem eine Sofortabholung an: Wenn Sie die zu vernichtenden Dokumente bereits vorliegen haben, können wir die Akten am Tag der Behälter-Lieferung direkt wieder mitnehmen und vernichten. Wollen Sie dieses Angebot nutzen, wählen Sie bitte beim Abholtermin dasselbe Datum wie das des Liefertermins aus.

Im nächsten Schritt erfragen wir einige persönliche Angaben sowie die Adresse für die Anlieferung des Aktenbehälters. Abschließend können Sie die Bezahlung vornehmen und dabei aus unterschiedlichen sicheren Zahlungsmethoden wählen. Nach erfolgreicher Bestellung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung von uns - natürlich ressourcenschonend per Mail.

Akten entsorgen lassen von PreZero Aktenvernichtung GmbH

Das umfassende Leistungspaket für die professionelle Aktenvernichtung, welches wir Ihnen anbieten, beinhaltet die Anlieferung der Aktenbehälter, deren Abholung und schließlich die fachgerechte, dauerhafte Dokumentenvernichtung.

Unsere speziell geschulten Mitarbeiter liefern die Sicherheitsbehälter an. Am Tag der Abholung werden die Behälter in geschlossene Fahrzeuge verladen und je nach Postleitzahl direkt oder mit gesicherter Zwischenlagerung zur Vernichtungsanlage transportiert. Die Vernichtung erfolgt unter höchsten Sicherheitsstandards in speziell darauf ausgelegten Sicherheitshallen.

Nach dem Zerkleinern werden die geschredderten Papierakten nochmals mit Hilfe von Luft durchwirbelt und schließlich in einer Presse hochverdichtet. Die so entstandenen Papierballen können dann weiterverarbeitet werden und der Herstellung neuer Papierprodukte dienen.

Sie erhalten nach der Vernichtung ein Zertifikat von uns, das Ihnen bescheinigt, dass alle zu entsorgenden Dokumente unter Berücksichtigung der nötigen Bestimmungen vernichtet wurden.

Das darf in den Behälter zur Aktenvernichtung

Neben losem Papiermaterial und Zeitungen/Zeitschriften dürfen Sie auch Karteikarten und Hängeregister, Dokumentenmappen, ganze Aktenordner oder Werbematerial wie Flyer, Visitenkarten und Prospekte dem verschließbaren Datenschutzbehälter zuführen.

Es ist für die Aktenentsorgung nicht notwendig, die einzelnen Dokumente und Seiten auszuheften, denn sowohl Heftzwecken als auch Folien und Ordnerbügel dürfen ebenfalls in den verschließbaren Datenschutzbehälter. Diese werden im Anschluss maschinell aussortiert.

Das darf in den Behälter zur Aktenvernichtung:

  • Loses Papiermaterial
  • Karteikarten, Hängeregister
  • Dokumentenmappen
  • Aktenordner
  • Zeitungen/Zeitschriften
  • Werbematerial, Flyer, Visitenkarten, Prospekte
  • Ein Ausheften ist nicht notwendig, Heftzwecken, Folien, Ordnerbügel dürfen mit in den Behälter

Das darf nicht in den Behälter für Aktenvernichtung

Abfälle wie Kartonagen (Pappen), nasses oder verschimmeltes Material, Metalle, Schrott oder Plastik gehören nicht in die Sicherheitsbehälter zur Aktenentsorgung.

Das darf nicht in den Behälter zur Aktenvernichtung:

  • Kartonage
  • Nasses, verschimmeltes Material
  • Metalle, Plastik, Schrott

Vertrauliche Dokumente entsorgen – darauf sollten Sie achten

Insbesondere wenn Sie große Mengen Dokumente oder Aktenordner entsorgen möchten, sollten Sie folgende Hinweise bei Ihrer Planung berücksichtigen:

Große Aktenbehälter oder ein Aktenvernichter Container werden mit einem LKW angeliefert. Wenn Sie sich für einen großen Aktenbehälter oder einen Aktencontainer entscheiden, sollten Sie gewährleisten, dass ausreichend Platz für die Anfahrt des LKWs zur Verfügung steht. Achten Sie auch bitte darauf, dass auf den Straßen keine Höhen- oder Gewichtsbeschränkungen herrschen. Weiterhin muss ein barrierefreier Zugang zum Abstellort der Behälter sichergestellt sein.

Idealerweise sind Sie zum Zeitpunkt der Anlieferung selbst vor Ort, damit mögliche Fragen direkt geklärt werden können.

Dokumentenvernichtung: Günstige Preise und guter Service

Wir kümmern uns zuverlässig um die sichere und fachgerechte Entsorgung Ihrer Dokumente – zu einem günstigen Pauschalpreis. Die Kosten variieren lediglich abhängig von der Größe des gewünschten Behälters.

Die Kosten beinhalten:

  • die Transportkosten für die Anlieferung und Abholung
  • die mietfreie Nutzung des Aktenbehälters/Containers für den ausgewählten Zeitraum,
  • die Kosten für die fachgerechte Vernichtung der Akten
  • das Zertifikat über die erfolgte Vernichtung der Dokumente
  • die Mehrwertsteuer (19%)

Nicht im Preis enthalten sind eventuell entstehende Zusatzkosten, falls der Behälter nicht ordnungsgemäß befüllt wurde oder eine Leerfahrt entsteht.

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