Container für Aktenvernichtung mieten
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Container für Aktenvernichtung
- Loses Papiermaterial
- Karteikarten, Hängeregister
- Dokumentenmappen
- Aktenordner
- Zeitungen/Zeitschriften
- Werbematerial, Flyer, Visitenkarten, Prospekte
- Ein Ausheften ist nicht notwendig, Heftzwecken, Folien, Ordnerbügel dürfen mit in den Behälter
- Kartonage
- Nasses, verschimmeltes Material
- Metalle, Plastik, Schrott
Container für Aktenvernichtung
Jetzt mietenContainer für Aktenvernichtung
Akten- und Dokumentenvernichtung nach DIN 66399
Dokumente mit sensiblen oder personenbezogenen Daten erfordern eine strukturierte Erfassung und Vernichtung. Die Bearbeitung und Entsorgung der Akten erfolgt auf Grundlage der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechend der DIN 66399.
Daten mit sensiblen oder vertraulichen Inhalten (z. B. Personaldaten, Bankverbindungen, Vertragsdokumente oder Buchhaltungsdaten) werden standardmäßig gemäß der Sicherheitsstufe P4 nach DIN 66399 verarbeitet. Dazu werden die Akten in Vernichtungsanlagen zerkleinert, verwirbelt und verpresst. Die Umsetzung der Sicherheitsstufe P4 bieten wir zu Festpreisen an.
*Hinweis zur Sicherheitsstufe P4 (DIN 66399): Geeignet für besonders sensible und vertrauliche Unterlagen. Die P4-Spezifikation wird über eine Materialteilchenfläche von ≤ 320 mm² zuzüglich Verwirbelung und Verpressung erreicht. Wünschen Sie eine höhere Sicherheitsstufe oder eine individuelle Speziallösung, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Sicherheitsstufen und Schutzklassen nach DIN 66399
Personenbezogene Daten umfassen alle Informationen, die Rückschlüsse auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person zulassen (z. B. Kunden-, Lieferanten- und Mitarbeiterdaten, Anschriften, Kontoverbindungen oder Versicherungsnummern). Dies betrifft auch Altakten, Arbeitsunterlagen oder Fehldrucke. Die Abwicklung der PreZero Aktenvernichtung GmbH orientiert sich dabei an den Vorgaben der DIN 66399.
Die Norm DIN 66399 definiert verschiedene Sicherheitsstufen, die sich am Schutzbedarf der Daten orientieren:
- Stufe 1: Allgemeine Daten
- Stufe 2: Interne Daten
- Stufe 3: Sensible und vertrauliche Daten
- Stufe 4: Besonders sensible und vertrauliche Daten
- Stufe 5: Geheim zu haltende Daten
Alle Informationen zur DIN 66399 finden Sie auch zusammengefasst in unserer Informationsbroschüre: DIN66399_Zusammenfassung.pdf
Über unseren Onlineshop bieten wir standardmäßig die Aktenvernichtung nach Sicherheitsstufe P4 an. Bei Fragen oder Sonderanforderungen erreichen Sie unsere Experten telefonisch unter 0511 / 9590 250.
Bitte beachten Sie zudem die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. gemäß § 257 HGB und § 147 AO), bevor Sie Geschäftsunterlagen der Vernichtung zuführen. Eine Übersicht finden Sie hier: Gesetzliche-Aufbewahrungsfristen-2024.pdf
Aktenbehälter zur Aktenentsorgung mieten
Bestellen Sie Ihre Sicherheitsbehälter zur Dokumentenentsorgung einfach online:
- Behältergröße & Menge wählen: Wählen Sie das passende Behältervolumen sowie die benötigte Anzahl an Sicherheitsbehältern aus.
- Termin & Abholung festlegen: Bestimmen Sie den Liefertermin und das gewünschte Abholdatum. Wenn Sie Ihre Dokumente bereits vollständig sortiert bereitstehen haben, können Sie auch eine Sofortabholung am Tag der Anlieferung wählen.
- Daten & Bezahlung: Tragen Sie Ihre Anlieferungsadresse und Kontaktdaten ein und wählen Sie aus unseren Bezahloptionen.
Nach erfolgreicher Bestellung erhalten Sie Ihre Auftragsbestätigung per E-Mail.
Ablauf der Aktenvernichtung bei PreZero Aktenvernichtung GmbH
Unser Leistungspaket für die Aktenvernichtung umfasst die Anlieferung verschließbarer Sicherheitsbehälter, den Transport sowie die anschließende Zerkleinerung Ihrer Dokumente.
Die Anlieferung und Abholung erfolgen durch Personal der PreZero Aktenvernichtung GmbH. Der Transport zur Vernichtungsanlage wird in geschlossenen Fahrzeugen – je nach Region direkt oder über Zwischenstandorte – durchgeführt. In den Anlagen werden die Papierakten zerkleinert, luftverwirbelt und zu hochverdichteten Ballen verpresst, die anschließend der Altpapierverwertung für neue Papierprodukte zugeführt werden.
Nach Abschluss des Vernichtungsprozesses erhalten Sie einen Vernichtungsnachweis (Vernichtungszertifikat), der die erfolgte Vernichtung gemäß den vereinbarten Standards dokumentiert.
Das darf in den Behälter zur Aktenvernichtung
In den verschließbaren Datenschutzbehältern können Sie Papierdokumente und gängige Büro-Schriftgutformen sammeln. Ein vorheriges Ausheften von Büro- oder Heftklammern sowie das Entfernen von Plastikfolien und Ordner-Mechaniken ist nicht erforderlich – diese Bestandteile werden im Zuge der Aufbereitung maschinell getrennt.
Das darf in den Sicherheitsbehälter:
- Loses Papiermaterial
- Karteikarten und Hängeregister
- Dokumentenmappen
- Komplette Aktenordner
- Zeitungen, Zeitschriften und Prospekte
- Werbematerialien, Flyer und Visitenkarten
- Hinweis: Büroklammern, Heftzwecken, Klarsichtfolien und Ordnerbügel dürfen im Behälter verbleiben.
Das darf NICHT in den Sicherheitsbehälter:
- Kartonagen und Pappe (sofern keine vertraulichen Daten enthalten sind)
- Nasses oder verschimmeltes Material
- Metalle, Schrott und sonstige Fremdstoffe
- Plastikabfälle (außer Klarsichthüllen an den Akten)
Vertrauliche Dokumente entsorgen – darauf sollten Sie achten
- Zufahrt & Anlieferung: Große Sicherheitsbehälter oder Aktencontainer werden per LKW angeliefert. Stellen Sie sicher, dass Zufahrtswege frei von Höhen- oder Gewichtsbeschränkungen sind und ein barrierefreier Zugang zum Abstellort gewährleistet ist.
- Ansprechpartner vor Ort: Für eine reibungslose Übergabe empfiehlt es sich, bei der Anlieferung persönlich vor Ort zu sein.
Preise und Leistungsumfang
Wir bieten Ihnen Festpreise für die Akten- und Dokumentenvernichtung.
Der Festpreis beinhaltet:
- Anlieferung und Abholung der Sicherheitsbehälter
- Mietfreie Bereitstellung des Aktenbehälters für den vereinbarten Zeitraum
- Vernichtung der Akten nach DIN 66399 (Sicherheitsstufe P4)
- Ausstellung eines Vernichtungsnachweises (Vernichtungszertifikat)
- Gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %)
Zusatzkosten entstehen lediglich bei Fehlbefüllung mit unzulässigen Materialien oder durch ungewollte Leerfahrten.